Informationssicherheitsrichtlinie
1. Zweck |
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Die Leitung der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH äußert mit dieser Leitlinie den hohen Stellenwert der Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im Betrieb und darin anfallender und verarbeiteter Daten. Dieses Dokument definiert eine aufgegliederte Zielsetzung im Kontext der Informationssicherheit und legt den Geltungsbereich, eine allgemeine Sicherheitsstrategie mit kontinuierlicher Verbesserungsabsicht sowie den grundlegenden organisatorischen Rahmen fest. Dieses Dokument spiegelt daher die Überzeugungen der Geschäftsführung/Krankenhausleitung des Krankenhauses wider. |
2. Geltungsbereich |
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Diese Leitlinie gilt für alle Bereiche der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH, welche mit der Erhebung, Verarbeitung, Überprüfung und Löschung von Informationen befasst sind. Jeder (interne als auch externe Dienstleister), der Informationen oder Infrastruktur der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH nutzt, unterliegt dieser Informationssicherheitsrichtlinie und ist zu entsprechendem Handeln verpflichtet. |
3. Sicherheitsstrategie |
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Die Sicherheitsstrategie für der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH besteht darin, mit wirtschaftlichem Ressourceneinsatz ein hinreichendes Maß an Sicherheit zu erreichen, um aktuellen und zukünftigen Risiken angemessen zu begegnen. Dieser Prozess wird durch die Einführung eines Informationsicherheitsmanagementsystems (ISMS), orientiert an der ISO 27001, etabliert. Dabei werden auch die Vorgaben des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S) sowie den Datenschutz der evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) im angemessenen Umfang berücksichtigt. |
4. Stellenwert |
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In unserem Krankenhaus werden schützenswerte Informationen verarbeitet, die nicht nur, aber weit überwiegend in elektronischer Form vorliegen und auf die ein schneller, sicherer und aktueller Zugriff gewährleistet sein muss. Informationsverarbeitung spielt eine Schlüsselrolle für unsere Aufgabenerfüllung. Alle wesentlichen strategischen und operativen Funktionen und Aufgaben werden durch Informationstechnik (IT) maßgeblich unterstützt. Ein Ausfall von IT-Systemen muss weitgehend verhindert und insgesamt kurzfristig kompensiert werden können. Auch in Teilbereichen darf der stationäre Patientenversorgungsprozess nicht zusammenbrechen. Da unsere kritischen Dienstleistungen in der teil- sowie vollstationären Patientenversorgung liegt, sind die Verfügbarkeit und der Schutz dieser Informationen vor unberechtigtem Zugriff und vor unerlaubter Änderung von existenzieller Bedeutung. Daher gilt es die Verfügbarkeit, Integrität (Vollständigkeit und Richtigkeit) und Vertraulichkeit von Informationen angemessen sicherzustellen. Durch diese Leitlinie zur Informationssicherheit übernimmt die Geschäftsführung/Krankenhausleitung die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit. Aus dieser Verantwortung heraus führen wir ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ein. Dazu gehören die Schaffung einer Informationssicherheitsorganisation und die Bereitstellung entsprechender Ressourcen zur Entwicklung eines angemessenen Sicherheitskonzeptes sowie die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit. |
5. Informationssicherheitsziele |
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Ziele, die im Rahmen einer Gewährleistung von Informationssicherheit im Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH verfolgt werden, sind im Einzelnen:
Es ist nachfolgenden Grundsätzen zu verfahren:
Verweis auf Dokument: Leitbild und Qualitätsziele Durch ein entsprechendes Bewusstsein für Informationssicherheit bei allen Internen und externen Mitarbeiter*innen wird ein Fundament für die Einhaltung der Informationssicherheitsgrundsätze geschaffen. Deshalb sind entsprechende Schulungsmaßnahmen für Informationssicherheit für Mitarbeiter*innen durchzuführen, um Informationssicherheitsrisiken durch Unwissenheit oder Fehlbedienung zu verringern. Regelmäßige Audits und Analysen werden durchgeführt, um neue Risiken und Sicherheitsanforderungen zu erkennen. Außerdem ist es erforderlich, dass die Informationssicherheitsanforderungen regelmäßig an die sich ändernden Prozesse angepasst werden. |
6. Verantwortlichkeiten |
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Durch das verantwortungsbewusste Verhalten von der Krankenhausleitung, Mitarbeiter*innen und Betreiber*innen von Informationssystemen wird die Informationssicherheit wesentlich beeinflusst. Die Krankenhausleitung trägt die Verantwortung für die Gewährleistung einer angemessenen Informationssicherheit im Umgang mit Informationen und Informationssystemen. Der Aufgabenbereich der Krankenhausleitung umfasst daher in ihrem Verantwortungsbereich für die Durchsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen und die Abstimmung mit anderen tangierenden Bereichen zu sorgen, sowie zu kontrollieren, ob die Regelungen eingehalten werden. Unterstützt wird die Krankenhausleitung dabei von der Informationssicherheitsorganisation (ISSO). Diese sorgt außerdem für einen einheitlichen Wissensstand bei Informationssicherheitsfragen und für eine effiziente Verwirklichung der Informationssicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich fördert sie das sicherheitsbewusste Denken im Krankenhaus. Bei der Erzeugung von Informationen ist Jeder für deren Klassifizierung im Rahmen der Vorgaben der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH verantwortlich. Jede*r Mitarbeiter*in sowohl intern als auch extern, ist dazu verpflichtet, mit genutzten Informationen und Informationssystemen sorgfältig umzugehen und diese ausschließlich im Sinne der zugewiesenen Aufgaben und im Rahmen der geltenden Regelungen der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH zu nutzen. |
7. Meldewege bei Vorfällen |
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Alle Personen (krankenhausintern als auch extern), die im Geltungsbereich des Dokuments nicht ausdrücklich und begründet ausgeschlossen sind, haben die Pflicht, sicherheitsrelevante Ereignisse, Beobachtungen und erkannte Sicherheitsvorfälle über einen der folgenden Medien unverzüglich zu melden: Ticketsystem E-Mail: helpdesk@ekh-gesundbrunnen.de Informationssicherheitsorganisation: informationssicherheit@ekh-gesundbrunnen.de Ein Sicherheitsvorfall ist gegeben, sobald eines der im Abschnitt Informationssicherheitsziele aufgeführten Ziele erkennbar verletzt wurde. Ein sicherheitsrelevantes Ereignis ist gegeben, sobald eines der aufgeführten Ziele gefährdet erscheint. |
8. Inkrafttreten |
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Die vorliegende Informationssicherheitsrichtlinie tritt unmittelbar auf Beschluss der Geschäftsführung zum 01.01.2023 in Kraft. Die Geschäftsführung/Krankenhausleitung der Evangelischen Krankenhaus Gesundbrunnen gGmbH bekennt sich zu den in dieser Richtlinie festgelegten Zielen, dem Geltungsbereich und der beschriebenen Sicherheitsstrategie. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Überzeugungen und Vorgaben der Informationssicherheitsrichtlinie werden gemäß einem formellen Maßregelprozess behandelt. |
Autor: Ina Bäcker | Freigabedatum: 26.04.2023