Finanzierung
Die Kosten für Pflege und Hilfsangebote müssen Sie nicht vollständig selbst tragen. Einen Teil übernimmt die Pflegeversicherung, den anderen Teil übernehmen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst. Wie sich die Kostenübernahme zusammensetzt erfahren Sie hier.
Wer Pflege, Hilfe oder Bereuung braucht ist in Deutschland nicht auf sich allein gestellt: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, sobald der Betroffene einen so genannten Pflegegrad hat. Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft, in ihm wurden sowohl die Kriterien für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit als auch das Finanzierungskonzept neu geregelt.
Pflegestufen und -grade
Ersetzt wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade. Neu ist, dass bei der Einstufung auch demenzielle Erkrankungen mit eingerechnet werden, das war bis dato nicht so.
Des Weiteren hat sich die Perspektive auf den Pflegebedürftigen geändert: Es wird nicht mehr danach geschaut, was der Betreffende nicht mehr kann, sondern was er noch kann.
Die Eingruppierung in einen Pflegegrad findet nach allgemein gültigen Kriterien statt. Sie legt fest, wieviel finanzielle Unterstützung der Betreffende von staatlicher Seite bekommen kann. Das betrifft sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich.
Kostenübernahme bei Heimaufenthalt
Bisher wurden die Kosten für einen Heimplatz zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegebedürftigen/seinen Angehörigen geteilt. Veränderte sich die Pflegestufe wurde es also für beide Seiten teurer oder günstiger. Mit der Neuregelung bleibt der Anteil der vom Pflegebedürftigen/seinen Angehörigen zu tragen ist konstant, das heißt, erhöht sich der Pflegegrad (durch eine zusätzliche Krankheit beispielsweise oder eine neu auftretende Demenz) steigt nur der Anteil der Pflegeversicherung.
Wie setzen sich die Kosten für einen Heimaufenthalt zusammen?
Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus mehreren Anteilen zusammen: Grob zusammengefasst sind das zum einen die Aufwendungen für die Pflege, zum anderen sind es die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Letztere variieren von Heim zu Heim, sie sind abhängig zum Beispiel von den Verbraucher- und Mietkosten vor Ort. Deshalb können in diesem Bereich auch unabhängig vom Pflegegrad Preissteigerungen stattfinden.
Die jeweilige Einrichtung kann die Gesamtkosten nicht einfach selbst festsetzen, sie werden in Pflegesatzverhandlungen mit den jeweiligen Kostenträgern ausgehandelt.
Informieren Sie sich vor Ort!
Darüber, was konkret auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommt, informieren Sie unsere Mitarbeiter vor Ort, und auch, wie Sie finanzielle Unterstützung bekommen können.