Nach Ihrem Aufenthalt
Wir sind erst dann zufrieden, wenn es Ihnen gut geht!
Wir hoffen, dass Sie bei Entlassung die am Behandlungsbeginn verfassten Ziele weitestgehend erreicht haben. Manchmal ist noch eine weitere Behandlung nötig. In einem abschließenden Gespräch werden mit den betreffenden Personen alle Unklarheiten besprochen.
Denken Sie bei Ihrer Entlassung an:
- evtl. hinterlegte Wertgegenstände oder Geld
- Telefon bezahlen
- Kopfhörer für den Fernseher zurückgeben (Kaution wird dann erstattet)
- mitgebrachte Unterlagen
- Arztbrief für Ihren Hausarzt (Kopie für Ihre Unterlagen) und ggf. Ihre
- persönliche Krankenhausmappe (für Patienten des Altkreises Hofgeismar)
Krankenhauskosten und Zuzahlungen
Nach §39 Abs.4 des Sozialgesetzbuches, Teil V, haben gesetzlich Versicherte von Beginn der Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung zu leisten.
Diese beträgt innerhalb eines Kalenderjahres pro Tag 10,00 € für höchstens 28 Tage, also maximal 280,00 €.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:
- teilstationärer Krankenhausbehandlung (Tagesklinik)
- Krankenhausbehandlung zu Lasten der Unfallversicherung
- wenn im aktuellen Kalenderjahr bereits Zuzahlungen in voller Höhe geleistet wurden.
- bei Zuzahlungsbefreiung durch einen Befreiungsausweis
Der Zuzahlungsbetrag wird von der Krankenkasse eingezogen.
Bei allen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Telefon Zentrale: 05671 5072-0